Termine/Anmeldung/Honorar

Ablauf Terminvereinbarung
 
Sie können mich über Telefon, E-Mail oder das Kontaktformular erreichen und mir unverbindlich ihr Anliegen schildern. Die Beratung /Therapie ist sowohl persönlich als auch Online oder Telefonisch möglich. 
Es besteht für Sie auch die Möglichkeit einen Termin zu  einem unverbindlichen telefonischen Erstgespräch zu vereinbaren.  Dieses  Erstgespräch hat den Zweck, sich einen Eindruck machen zu können und Fragen zu stellen. Die Dauer des telefonischen Erstgespräches dauert ca. 20 Minuten. Selbstverständlich können Sie jedoch direkt eine Therapiesitzung oder eine Beratung vereinbaren ohne Erstgespräch.
 

Terminvereinbarung
Gebühren/Honorar                                            

A. für Privatpersonen

-Psychotherapie n.d. Heilprakikergesetz 60 Min  Euro 98,00
-Beratung/Privatcoaching 60 Min Euro 120,00                        
-Paarberatung/ -therapie 60 Min Euro 120,00
-Hypnose: erste Sitzung 90 Min Euro 147,00
-Hypnose: folgende Sitzungen 60 Min Euro 98,00

-Klangbehandlung 50 Min Euro 65,-

B. für Unternehmen    
-Firmencoaching (Firmentarif) 60 Min Euro 195.-
-Seminare nach Vereinbarung
Wie erfolgt die Abrechnung für eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz?

Hierzu gibt es 3 verschiedene Möglichkeiten:

Möglichkeit 1. Selbstzahler 
Sie haben einen günstigeren Honorarsatz und es erfolgt keine Berichterstattung an Versicherungsträger. Dies bringt meist auch Vorteile mit sich, wenn Sie später in eine private Krankenversicherung oder in die Beihilfeversicherung eintreten möchten. Sie bleiben bei Versicherungen und wenn Sie z.B. eine Beamtenlaufbahn einschlagen möchten vollkommen anonym.
Heilpraktiker-Rechnungen für Psychotherapie sind absetzbar
Honorare für psychotherapeutische Behandlungen können Sie in Ihrer Steuererklärung als sog. „Sonderausgaben“ geltend machen und so u. U. Ihre Steuerlast mindern! Nach einem Urteil des FG Münster (AZ: 3 K 2845/02 E) sind psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als „außergewöhnliche Belastungen“ anzuerkennen, wenn sie von Privattherapeuten in Rechnung gestellt worden sind. 

Möglichkeit 2. private Krankenversicherung 
Sie klären mit ihrer Versicherung im Vorfeld ab, ob die Leistungen in Ihrem Versicherungsvertrag "Heilpraktiker für Psychotherapie" enthalten sind und Sie können diese dann direkt bei Ihrer Versicherung einreichen.

Möglichkeit 3. private Zusatzversicherung
Falls Sie eine private Zusatzversicherung haben, die auch die Leistung Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz beinhaltet, dann können Sie meist einen Teil der Gebühren dort einreichen. Der Anteil der übernommen wird variiert je nach Tarif. Das maximale Jahresbudget, welches Sie einreichen können liegt meist zwischen € 500 und € 1500.

Bitte beachten Sie, dass die gesetzlichen Krankenkassen zur Zeit keine heilpraktische Leistungen in der Psychotherapie im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens übernehmen.
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